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Miet- und Hausverwaltung MH | melanie Hirtz

Betriebs- und Nebenkostenabrechnung

Die Betriebskostenverordnung gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2004. Sie basiert auf den Regelungen des § 27 der am 1. November 1957 in Kraft getretenen Zweiten Berechnungsverordnung sowie deren Anlage 3 und löst diese als gesonderte Definition der Betriebskosten ab. Es ergeben sich keine Änderungen für ältere Mietverträge.

NebenkostenAbrechnung einreichen

Zeitraum der Erstellung der Betriebskosten bzw. Nebenkosten- und/oder Heizkostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses abgerechnet werden. Nach dieser Frist hat der Vermieter seinen Anspruch auf Nachzahlung verloren, jedoch der Mieter kann bis zu 3 Jahre sein Guthaben einfordern.

Warum professionelle Unterstützung bei der Erstellung der Betriebskosten bzw. Nebenkosten- und/oder Heizkostenabrechnung?
Die Nebenkostenabrechnung ist immer wieder Anlass für Unstimmigkeiten. Sie beinhaltet für den Vermieter eine Vielfalt von Fußangeln, für den Mieter ist sie meist ein Buch mit sieben Siegeln. Um Unstimmigkeiten und sogar Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, schalten Sie lieber einen unabhängigen Dienstleister ein. Der Ihnen rechtssichere und konforme Betriebskostenabrechnung auch Heizkostenabrechnungen (bei Wärmemengenzähler) erstellt.
Welche Unterlagen brauchen wir zur Erstellung der Betriebskosten bzw. Nebenkosten- und/oder Heizkostenabrechnung?

Folgende Unterlagen werden für die Erstellung Ihrer Betriebskosten-, Nebenkosten- und/ oder Heizkostenabrechnung benötigt:

  • Mietverträge
  • Jahresabrechnungen der jeweiligen Versorger (Allgemeinstrom, Gas/öl, Wasser, Abwasser bzw. Kanalgebühren, Niederschlagswasser, Straßenreinigung, Abfallgebühren, Grundsteuer)
  • Hauswartleistungen, Reinigung (sofern Rechnungen vorhanden)
  • Ablesewerte vom 01.01. – 31.12. des jeweiligen oder abweichenden Abrechnungsjahres:
    Kalt- und Warmwasserverbrauch
  • Personenanzahl im laufenden Wirtschaftsjahr, auch ab wann ab es Änderungen
  • Wärmemengenzähler bzw. Ölstand
  • Bei Heizkostenverteiler die Abrechnung des jeweiligen Dienstleisters
  • Versicherungen:
    • Wohngebäudeversicherung
    • Elementar Schadenversicherung (falls vorhanden)
    • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
    • Gewässerschadenshaftpflicht (nur bei Öltank)

Bitte achten Sie, bei Ihren Rechnungen auf das jeweilige Abrechnungsdatum, damit eine korrekte Abrechnung vom Abrechnungsjahr möglich ist.

Zustellung der Unterlagen Betriebskosten bzw. Nebenkosten- und/oder Heizkostenabrechnung

Die o.g. Unterlagen stellen Sie bitte per Mail, per Fax, per Post oder nach persönlicher Termin-vereinbarung zur Verfügung.

Sollten Ihre Unterlagen im vor Orttermin noch kopiert werden, stellen wir Ihnen eine Aufwands-entschädigung lt. Vertrag gesondert berechnet wird.

Die notwendigen Unterlagen zur Erstellung einer Betriebs-, Heizkosten bzw. Nebenkostenabrechnung können gerne bequem online oder per Post zugesendet werden. Persönliche Terminvereinbarungen können selbstverständlich auch vereinbart werden, die erste halbe Stunde ist kostenfrei, danach beginnt die Zeitrechnung lt. Stundenvergütung.

Preise je Abrechnung
Nebenkosten mit Heizkostenabrechnung Fremddienstleister 25,21 €*
Nebenkosten mit Heizkostenabrechnung (ohne Fremdanbieter) 29,41 €*
Stammdatenerfassung 21,01 €*

Bitte beachten Sie unsere Mindestpauschale von 150,00 €* (pro Haus)

Die Preise verstehen sich jeweils der derzeit gültigen Mehrwertsteuer.

Ab 10 Einheiten Preise auf Anfrage. Wir senden Ihnen gerne vorab den Vertrag zu.

Mitglieder des Ortvereins Haus & Grund erhalten einen Rabatt von 5% unter Vorlage der Mitgliedsbescheinigung.

Fragen ?

Gerne können wir hierzu telefonieren und auch klären, welche weiteren Möglichkeiten Sie mir im Rahmen Ihrer Tätigkeit anbieten können.

Tel.: 0 68 31 / 457 65 48